Was Sie bitte zur Therapie mitnehmen sollten:
Nur zur ersten Einheit: Verordnung, vorhandene Befunde
Zu jeder Einheit: sportliche Kleidung, ein großes Handtuch
Verordnung:
Um Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können brauchen Sie eine gültige Verordnung vom Hausarzt oder Facharzt (z.B.: 10x 45 Min. Physiotherapie, 10x60 Min. Physiotherapie).
Bewilligung:
Um einen Teil Ihrer Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen, müssen Sie Ihre Verordnung bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen. Dies kann per Mail / Post / Online oder persönlich bei der jeweiligen Krankenkasse erfolgen.
Die ÖGK, BVAEB und SVS (bis zur 11. Behandlung) haben zurzeit (Stand 11/23) bis auf Widerruf die Bewilligungspflicht ausgesetzt, somit ist keine Bewilligung nötig.
Kosten:
Kostenrückerstattung:
Nach Absolvierung der benötigten Therapieeinheiten reichen Sie die Honorarnoten (Teilrechnungen) oder eine Sammelrechnung mit der Verordnung und gegebenenfalls Zahlungsbestätigung(en) zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Der Betrag der Rückerstattung variiert zwischen den verschiedenen Krankenkassen.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie den nicht von Ihrer Krankenkasse erstatteten Betrag bei dieser geltend machen.
Die aktuellen Erstattungssätze der ÖGK finden sie im folgenden Link:
Kostenerstattung Physiotherapie, gültig ab 01.01.2024